Das Strafrechtsbüro Hamburg ist eine Bürogemeinschaft der Rechtsanwälte Christoph Burchard, Dr. Andreas Mosenheuer und Philipp Naumann in der Heilwigstraße 39 in Hamburg-Harvestehude.

Tätigkeitsbereiche

Wir sind in sämtlichen Bereichen des Strafrechts tätig, mit jeweils unterschiedlichen Schwerpunkten: im allgemeinen Strafrecht, im Betäubungsmittelstrafrecht, im Jugendstrafrecht, im Sexualstrafrecht, im Verkehrsstrafrecht, im Wirtschaftsstrafrecht und in der Verteidigung psychisch Kranker sowie von Kapitaldelikten.

Wir betreuen sowohl Wahl- als auch Pflichtmandate. Maßstab unserer strafrechtlichen Beratung und Vertretung ist das Interesse der Mandanten, gleichgültig, ob es – wie zumeist – um die Verteidigung von Beschuldigten geht oder um die Betreuung von Opfern von Straftaten.

Bürogemeinschaft

Wir sind eine Bürogemeinschaft. Eine Bürogemeinschaft ist ein Zusammenschluss von Personen des gleichen oder ähnlichen Berufs – in unserem Fall von drei Rechtsanwälten – zum Arbeiten in gemeinsamen Büroräumen.

Wir sind dabei eigenständig tätig, das heißt, wir üben unsere Tätigkeit auch selbständig für unsere jeweiligen Mandanten aus. Wir haften daher nicht für die Tätigkeit der anderen Rechtsanwälte. Das unterscheidet die Bürogemeinschaft von der Sozietät.

Der Zweck der Bürogemeinschaft ist die gemeinsame Nutzung von Räumen, Ausstattung und von Personal ohne Aufgabe der eigenen Selbstständigkeit.

Selbstverständlich unterstützen wir uns trotzdem gegenseitig mit Rat und Tat, auch vor dem Hintergrund unserer unterschiedlichen Erfahrungen und Schwerpunkte. Auch das ist ein Vorteil einer Bürogemeinschaft von drei auf dem Gebiet des Strafrechts tätigen Rechtsanwälten.